Mietausfallschutz von Wohnraum
Mietausfallschutz von Wohnraum
Der Vermieter will seine Forderungen aus der Vermietung von Immobilien sofort – d.h. ab dem ersten Monat der fehlenden Zahlung - und nicht erst nach eventuell langer Auseinandersetzung mit dem Mieter beglichen haben.
Durch Mietfactoring von Mietausfall.de sichert der Vermieter sich den Zahlungszufluss der Miete für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommt. Die Absicherung umfasst den Verkauf offener Mietforderungen auf Grundlage eines Rahmenvertrages, dem sog. Factoringvertrag.
Mit der Abtretung rückständiger Mietforderungen sichert sich der Vermieter seine Liquidität. Denn über die Kaufpreiszahlung für die abgetretene Mietforderung erhält er die ihm zustehende Mietzahlung innerhalb kurzer Zeit. Nach der Abtretung trägt Mietausfall.de das komplette Risiko des Zahlungsausfalls für den Vermieter.
Den Gesamtumfang der abzutretenden Forderungen legt der Vermieter bei Vertragsabschluss individuell fest. Zur Auswahl stehen Kontingente von sechs, neun oder zwölf Mietforderungen - die während der Laufzeit des Factoringvertrages im Bedarfsfall an Mietausfall.de abgetreten werden können. Damit hat der Vermieter ausreichend Zeit, um sich von dem zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mieter zu trennen. Dabei wird der Vermieter gerne von Mietausfall.de begleitet und beraten.
Die jährliche Factoringvergütung ist abhängig von der Höhe der Gesamtmiete, dem Zeitraum wie lange die Miete im Falle eines Mietausfalls weitergezahlt werden soll (8, 12 Monate) und wie lange der Mietausfallschutz bestehen soll (unbefristet BASIC / befristet TERM).
Die Leistungsübersicht wie folgt:
Mietausfallschutz Wohnraum | BASIC | TERM |
Leistungs- gegenstand |
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Leistungs- umfang | Zahlung der monatlichen Miete an den Vermieter bei einem angezeigten Mietausfall | Zahlung der monatlichen Miete an den Vermieter bei einem angezeigten Mietausfall |
Leistungs- beginn | Erstattung der Mieten über einen Zeitraum von 8, 12 Monate | Erstattung der Mieten über einen Zeitraum von 8, 12 Monate |
Haftungs- dauer | Erstattung der Mieten über einen Zeitraum von 8, 12 Monate | Erstattung der Mieten über einen Zeitraum von 8, 12 Monate |
Vertrags- dauer | unbefristet – jedoch mind. 12 Monate ab Vertragsbeginn | befristet – 3, 5 oder 10 Jahre ab Vertragsbeginn |
Leistungs- ergänzungen |
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Haftungs- summe | unbeschränkt – basierend auf der monatl. Gesamtmiete und der abgeschlossenen Haftungsdauer | unbeschränkt – basierend auf der monatl. Gesamtmiete und der abgeschlossenen Haftungsdauer |
Wartezeit | 0 Monate bei einem neuen Mietverhältnis 2 Monate bei einem bestehenden Mietverhältnis | 0 Monate bei einem neuen Mietverhältnis 2 Monate bei einem bestehenden Mietverhältnis |
Berechnung Factoringgebühr
Ihre Vorteile als:
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