Das System von Mietausfall.de – das sog. Mietfactoring - ist im Markt einzigartig, da alle weiteren Anbieter zum Schutz von Mietausfällen in der Regel als Versicherer auftreten – die sog. Mietausfallversicherungen. Während die Versicherungen jedoch nur gesamte Mietausfälle absichern, deckt das sog. Mietfactoring von Mietausfall.de die gesamte Palette der Zahlungsforderungen aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter ab, d.h. auch Mietminderungen, offene Nebenkosten, Zahlungsverzug bis hin zum Mietausfall.
Betrachtet man das dringende Bedürfnis des Vermieters bei einem tatsächlichen Mietzahlungsrückstand – „er benötigt nämlich Geld“ - so liegen bei einem Leistungsvergleich beider Systeme und deren Vertragsbedingungen die Vorteile deutlich bei dem sog. Mietfactoring von Mietausfall.de:
Während Mietausfall.de den Vermieter ab dem ersten Tag des Mietausfalls / der Mietminderung begleitet und die fehlende Miete / Mietminderung an den Vermieter nach Abtretung sofort auszahlt, leisten die sog. Mietausfallversicherungen wie z.B. bei Rhion oder R+V erst dann, wenn das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde – und hier auch nur den Mietausfall, keine Mietminderung.
Oft ist ein Mietausfall / eine Mietminderung aber nur übergangsweise zu verzeichnen. Die Juristen von Mietausfall.de können erfahrungsgemäß eine Vereinbarung mit dem säumigen Mieter treffen, ohne dass es eine Kündigung des Mietverhältnisses bedarf.
Der Vermieter erhält dann in der Zwischenzeit und auf Basis des Mietfactoringvertrages die Miete bzw. den fehlenden Betrag zur vollständigen Miete von Mietausfall.de. Die etwaige Entscheidung, das Mietverhältnis zu kündigen muss der Vermieter somit nicht alleine treffen.
Wird ein Mietverhältnis gekündigt, kann aufgrund der Rechtsprechung und deren Einwands und Einlenkungsmöglichkeiten zu Gunsten des Mieters ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten entstehen, in dem der Vermieter keine Mieteinnahmen erhält.
Während der Vermieter für diesen Zeitraum jeden Monat seine Mietzahlung von Mietausfall.de erhält, so zahlen einige der sog. Mietausfallversicherungen erst dann, wenn der Vermieter trotz Klage, Urteil und Vollstreckung seine Miete nicht eintreiben konnte. Hinzu kommen dann Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die der Vermieter als Gläubiger zumindest vorschießen muss.
Da vor allem private Vermieter oft nicht über die Mittel verfügen um diesen Zeitraum zu überbrücken, droht selbst ihm die Zahlungsunfähigkeit – das System von Mietausfall.de bewahrt ihn davor.
Die vom Mieter an den Vermieter gezahlte Mietkaution steht dem Vermieter bei Mietausfall.de in vollem Umfang zu Verfügung. Bei den sog. Mietausfallversicherungen wird hingegen die Kaution bei Zahlung des Mietausfalles in Abzug gebracht.
Darüber hinaus erstatten viele Mietausfallversicherungen nur die Mietrückstände und erwarten dann noch eine bis zu 20-Prozent-Selbstbeteiligung vom Vermieter. Neben den Kautionsabzug eine doppelte Belastung zu Lasten der fehlenden Mieteinnahme.

Schutz bereits ab der ersten rückständigen Monatsmiete


Zahlung sofort nach Schadensmeldung und Abtretung


100 % Erstattung der rückständigen Gesamtmiete


Keine Kündigung des Mietvertrages notwendig


Kein Selbstbehalt / keine Selbstbeteiligung des Vermieters


Zahlung unabhängig von Inanspruchnahme der Mietkaution


Zahlung auch bei Einreden des Mieters


Zahlung auch von Mietminderungen und offenen Nebenkosten


Schutz auch ohne vorherige Klage (mit Urteil) und Vollstreckung durch den Vermieter gegen den Mieter


Keine vorvertraglichen Prüfpflichten des Vermieters


Absicherung auch von gewerblich genutzten Mieteinheiten


Vertragsabschluss ohne verpflichtenden Abschluss weiterer Verträge


Juristische Beratung während der gesamten Vertragslaufzeit (Hotline)


Unterstützung bei Mieterwechsel und Neuvermietung



Schutz bereits ab der ersten rückständigen Monatsmiete


Zahlung sofort nach Schadensmeldung und Abtretung


100 % Erstattung der rückständigen Gesamtmiete


Keine Kündigung des Mietvertrages notwendig


Kein Selbstbehalt / keine Selbstbeteiligung des Vermieters


Zahlung unabhängig von Inanspruchnahme der Mietkaution


Zahlung auch bei Einreden des Mieters


Zahlung auch von Mietminderungen und offenen Nebenkosten


Schutz auch ohne vorherige Klage (mit Urteil) und Vollstreckung durch den Vermieter gegen den Mieter


Keine vorvertraglichen Prüfpflichten des Vermieters


Absicherung auch von gewerblich genutzten Mieteinheiten


Vertragsabschluss ohne verpflichtenden Abschluss weiterer Verträge


Juristische Beratung während der gesamten Vertragslaufzeit (Hotline)


Unterstützung bei Mieterwechsel und Neuvermietung

